Quellensteuer ELM

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Quellensteuer ELM

Beitragvon Elio Hahn » Mi 1. Mär 2017, 10:17

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Hier ist es nun möglich, nach Kantonen selektioniert die Quellensteuer entsprechend zu melden. Beachten Sie, dass dies erst, wenn der Monat abgeschlossen ist, möglich sein wird! Damit wird verhindert, dass nach einer erfolgten Übermittlung nochmals Daten mutiert werden könnten. Dabei wird folgendes berücksichtigt:
• Mit dem im Mandanten festgelegten Abzug für Quellensteuer im Abrechnungsassistenten errechnete Beträge (in der Regel 5060)
• Allfällige Quellensteuerkorrektur-Zulagen
• Beim Mitarbeiter für diesen Monat hinterlegte Ein- und Austrittmeldungen
• Beim Mitarbeiter für diesen Monat hinterlegte Mutationen
• Beim Mitarbeiter noch nicht gemeldete Korrekturen

Keine Ersatzmeldungen bei Quellensteuer möglich
Beachten Sie, dass im Falle der Quellensteuermeldung die Möglichkeit der Ersatzmeldung fehlt. Dies wurde bewusst weggelassen, da dies nicht unterstützt wird bzw. allfällige Neumeldungen nur nach gemeinsamer Absprache mit der KSTV erfolgen dürfen.
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Elio Hahn
 
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