Komplettierung in der Elektronischen Lohnmeldung

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Komplettierung in der Elektronischen Lohnmeldung

Beitragvon Delia Zihlmann » Do 30. Jan 2025, 16:15

Mit Swissdec 4 benötigt die Übermittlung der Jahresmeldungen immer noch eine zusätzliche Komplettierung. Mit Swissdec 5 wurde dies teilweise abgelöst. Hier eine kurze Übersicht, ob es noch eine Komplettierung benötigt oder nicht:

AHV: wird automatisch komplettiert
UVG: wird automatisch komplettiert
UVGZ: wird automatisch komplettiert
KTG: wird automatisch komplettiert
FAK: wird nur automatisch komplettiert, wenn es mit AHV zusammen übermittelt wird. Bei mehrere FAK-Meldungen gleichzeitig muss es immer komplettiert werden.

Bei allen, die automatisch komplettiert werden, gibt es daher auch keinen URL, kein Gültigkeitsdatum und der Button "Komplettierung durchführen" ist ausgegraut.

:!: Es gibt aber auch mit Swissdec 5 noch eine Handvoll Versicherungen, welche die Komplettierung immer noch zusätzlich benötigt. Daher empfehlen wir Ihnen nach jeder Übermittlung in der Historie kurz den Status abzurufen. Wenn dort der Link und das Gültigkeitsdatum fehlt, der Button ausgegraut ist, aber trotzdem "Arbeitszustand: Verarbeitung erfolgreich" erscheint, ist die Übermittlung erfolgreich übermittelt und es benötigt kein Handlungsbedarf mehr.

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