Da der Bundesrat per 20.4.2016 die unterjährige
Meldepflicht aufgelöst hat, müssen neu eintretende Mitarbeiter
nicht mehr innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern mit der Deklaration zu Beginn des Folgejahres gemeldet werden. Somit hebt sich die Zustellung des Versicherungsnachweises auf, mit dem jeweils der Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde.
Dieses implementierte Funktion kann natürlich weiter genutzt werden, erfolgt aber seit diesem Entscheid auf freiwilliger Basis.