Filiale: Lohnvereinbarung/Auswahltexte Unternehmen

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Filiale: Lohnvereinbarung/Auswahltexte Unternehmen

Beitragvon Andreas Kürsteiner » Do 30. Mär 2017, 14:45

Wie werden die Löhne der Arbeitnehmer der Unternehmen mehrheitlich festgelegt oder angepasst?
Die entsprechende Lohnvereinbarung wird in den Unternehmensdaten ausgewählt:
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Gesamtarbeitsvertrag eines Verbands
Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV)* eines Verbands verhandelt wurde.
Das heisst, wenn die Unternehmen die Löhne gemäss einem für allgemeinverbindlich erklärten Verbandsvertrag festlegt oder anpasst oder wenn die Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes
ist, der Unterzeichnender eines GAV mit Einfluss auf die Löhne ist.**.

Gesamtarbeitsvertrag einer Firma oder einer öffentlichen Verwaltung
Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV)* einer Firma oder einer öffentlichen Verwaltung verhandelt wurde.
Das heisst, wenn die Firma oder die öffentliche Verwaltung selber Unterzeichnende eines GAV mit Einfluss auf die Löhne ist.**.

Kollektiver Lohnvereinbarung ausserhalb eines Gesamtarbeitsvertrags
Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die ausserhalb eines Gesamtarbeitsvertrags* verhandelt wurde. Das heisst, wenn Ihr Unternehmen eine kollektive Lohnvereinbarung mit einer Personalkommission und eventuell einer Gewerkschaft vereinbart hat.

Einzelarbeitsvertrag
Ausschliesslich auf der Grundlage von (privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen) Einzelarbeitsverträgen.

* Ein GAV ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband (oder mehreren Arbeitgeberverbänden) und/oder einem (oder mehreren) Arbeitgeber(n) einerseits und einem Arbeitnehmerverband (oder mehreren Arbeitnehmerverbänden) und/oder einer Gewerkschaft andererseits abgeschlossen wird.
Darin werden gemeinsam Bestimmungen aufgestellt über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (Artikel 356–358 OR).
Ein GAV, der zwischen einem Arbeitgeberverband oder mehreren Arbeitgeberverbänden und einem Arbeitnehmerverband oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird, wird als Verbandsvertrag bezeichnet. Ein GAV, der zwischen einem oder mehreren Unternehmen und einem Arbeitnehmerverband oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird, wird als Firmenvertrag bezeichnet.

** Lohnanpassung und/oder Lohnskalen. Es sind auch die Fälle eingeschlossen, bei denen ein GAV die Lohnskalen eines Kantons oder einer Gemeinde anwendet.

Quelle: http://www.swissdec.ch (Richtlinien für Lohndatenverarbeitung 20130514 / Lohnstrukturerhebung / Beschäftigungsdauer)
Andreas Kürsteiner, Support, SelectLine Software AG, 9016 St. Gallen, support@selectline.ch
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