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Lohnausweis: Häkchen bei Spesen Reise und Verpflegung

BeitragVerfasst: Do 21. Feb 2019, 16:01
von Rafael Camino
Dieses Häkchen (Ziffer 13.1.1) wird oft missverstanden. Es ist nicht für das blosse Vorhandensein von Spesen da, sondern zur Bestätigung, dass die "Bedingungen von Rz52" eingehalten werden.

Siehe Seite 12 der "Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises" auf estv.admin.ch.
Bitte prüfen Sie ob die Bedingungen erfüllt sind bevor Sie dies beim Mitarbeiter entsprechend ankreuzen (siehe Printscreen).
Die Art der Spesenvergütungen ist entscheidend für die Deklaration mit dem Lohnausweis.

Es wird wie folgt unterschieden:
– Effektive Spesenvergütungen anhand von Belegen oder in Form von Einzelfallpau-schalen, z. B. CHF 30 pro auswärtiges Abendessen (vgl. Rz 52, 56 und 57)
– Pauschale Spesenvergütungen für einen bestimmten Zeitabschnitt, z. B. monatliche Auto- oder Repräsentationsspesen (vgl. Rz 53, 58 und 59)
– Spesenvergütungen im Rahmen eines genehmigten Spesenreglementes (vgl. Rz 54 und 55).

:idea: Zur Info: Sobald das "genehmigte Spesenreglement" hinterlegt wird (Rz 54 / Rz 55) fliegt das Häkchen der Rz52 automatisch raus (das wäre ja für effektive Spesen).

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