ALVZ fällt per 01.01.2023 weg

Lohn Allgemein, Mandanten, Stammdaten Lohn, Abrechnung, Auswertung, Schnittstellen

ALVZ fällt per 01.01.2023 weg

Beitragvon Delia Zihlmann » Do 8. Dez 2022, 16:02

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat am 13.10.2022 mitgeteilt, dass die ALVZ, das sogenannte Solidaritätsprozent, per 01.01.2023 wegfällt.
Die genaue Mitteilung finden Sie hier: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 90676.html

Als SelectLine Lohn Anwender bedeutet dies nur eine kleine Anpassung in den Mandanteneinstellungen. Dies sollte aber unbedingt vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr passieren.

  • Legen Sie das neue Jahr an und ändern Sie in den Mandanteneinstellungen der ALVZ-Prozentsatz von 0.5% auf 0% und speichern Sie die Änderung.
  • Prüfen Sie anschliessend den Mitarbeiterstamm, ob die Prozente korrekt ausgewiesen werden

Bild
Benutzeravatar
Delia Zihlmann
 
Beiträge: 80
Registriert: Mo 24. Aug 2020, 15:15

Zurück zu SelectLine Lohn

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder