Die MV- und IV-Taggelder gehören zum massgebenden Lohn der AHV/ALV, sind bei der UV jedoch prämienfrei.
Hierfür muss der entsprechende Abzug (MV- / IV-Taggeld) auf die AHV und ALV Basis kumuliert werden, jedoch nicht auf UVG Basis. Das Ergebnis sieht dann wie folgt aus:
Mit Lohnfortzahlung:
Monatslohn = 7'000.00
MV-Taggeld = 550.00
Korrektur Taggelder = -550.00
Dies ergibt einen Bruttolohn von 7'000.00, einer AHV Basis von 7'000.00, und einer UVG Basis von 6'450.00
Ohne Lohnfortzahlung:
Stundenlohn = 2'250.50
MV-Taggeld = 1'560.00
Dies ergibt einen Bruttolohn von 3'810.50, einer AHV Basis von 3'810.50, und einer UVG Basis von 2'250.50