Swissdec ist eine unverzichtbare Institution in der Schweiz, wenn es um die Standardisierung und Zertifizierung von Lohnsoftware geht. Mit Swissdec 5 hat sich dieser Standard weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der modernen Geschäftswelt gerecht zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Swissdec 5 ist ab der SelectLine Version 23.2 im Lohn-Modul integriert. Nachfolgend finden Sie wichtige Punkte, die beim Wechsel auf Swissdec 5 zu beachten sind.
Ein bestehender Mandant, unabhängig welche Swissdec-Version, wird zu einem Swissdec 5 Mandant, sobald ein Jahreswechsel mit einer SelectLine Lohn Installation ab der Version 23.2 durchgeführt wird.
Bei einem Jahreswechsel kann nicht mehr ausgewählt werden, ob man auf einer alten Swissdec-Version verbleiben möchte. Alle neu erstellten Mandanten sind mit der Version 23.2 automatisch Swissdec 5 Mandanten.
Bevor Sie nach dem Wechsel auf Swissdec 5 die erste Abrechnung im neuen Jahr beginnen, ist es zwingend, dass Sie die Mandanteneinstellungen, die Mitarbeitereinstellungen wie auch die Zulagen überprüfen. Gehen Sie dazu in die Mandanteneinstellungen und in den Mitarbeiterstamm und speichern Sie den Dialog neu ab. Anschliessend wird Ihnen eine Liste der noch auszufüllenden Datenfelder angezeigt. Erst wenn alle Pflichtfelder gefüllt sind und auch alle Zulagen und Abzüge überprüft wurden, sollten Sie eine Abrechnung erstellen. Andernfalls besteht die Situation, dass Sie zwar die Mitarbeiter korrekt abrechnen können, jedoch eine elektronische Meldung oder das Erstellen des Lohnausweises nicht möglich ist.