Privatanteil Geschäftsfahrzeug

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Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Beitragvon Rafael Camino » Mi 30. Okt 2013, 12:15

Stellt der Arbeitgeber seinem Personal ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches auch für private Zwecke verwendet werden darf, so stellt dies eine entgeltliche Leistung an den Arbeitnehmer dar.
Wenn Sie den Lohnanteil mit/von Geschäftswagen abrechnen, beachten Sie bitte die "Zulage 1910- Privatanteil Geschäftswagen " sowie den "Abzug 5110- Ausgleich geldwerte Vorteile . " Die MWST ist zum Normalsatz abzurechnen.


Spezialfahrzeuge wie Werkstattwagen, Transporter usw. :
In Fällen, in denen der Privatgebrauch eines Fahrzeuges erheblich eingeschränkt ist (z.B. durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen), ist für eine solche Nutzung des Geschäftsfahrzeuges kein Privatanteil abzurechnen.
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