Wir möchten Sie frühzeitig daran erinnern, dass die UVG-Obergrenze per 1. Januar 2016 von 126‘000 Franken auf 148'200 Franken erhöht wird.
Das heisst, monatlich beträgt der neue Höchstlohn 12'350.-
Um dies in SelectLine entsprechend umzustellen, muss im Abrechnungsjahr 2016 im UVG-Abzug (standardmässig 5035) der neue Höchstbetrag hinterlegt werden, und danach der Mitarbeiterstamm aktualisiert. Diese Funktion übernimmt dann die neuen Werte auf allen Mitarbeitern, ohne das Sie die Zulage manuell neu zu hinterlegen.
Hintergrundinformationen zum Beschluss der neuen Obergrenze finden Sie unter:
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=55178