Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die "neue Wegleitung zum Lohnausweis" auf Ihrer Website veröffentlicht. Diese tritt per 01.01.2016 in Kraft.
Am Lohnausweis-Formular selbst (Form 11) hat sich nichts geändert, daher Bedarf es aus jetziger Sicht keine technischen Änderungen in der Software.
Für Anwender der Lohnsoftware ist es dennoch sicher empfehlenswert, sich vor dem ersten Lohnlauf 2016 mit ihrem Treuhänder oder Steuerexperten in Verbindung zu setzen, in wie fern Ihre Lohnbuchhaltung von dieser Auswirkung der FABI (Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) betroffen ist.
In erster Linie dürften Arbeitnehmer mit einem Geschäftswagen betroffen sein, in dem die Nutzung von Arbeitsweg, Aussendienst-Tätigkeit und Privat-Anteil entsprechend deklariert sein muss. Legen Sie besonderen Augenmerk auf folgende Ziffern/Felder:
• Feld F (Untentgeldliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort)
• Ziffer 2.2 (Privatanteil Geschäftswagen)
• Ziffer 2.3 (Andere)
• Ziffer 15 (Bemerkungen)
Die "neue Wegleitung zum Lohnausweis" finden Sie [HIER]