Hierbei handelt es sich um dasselbe Feld welches bis anhin auf der Seite „Standards“ in der Groupbox „Quellensteuer“ enthalten war.
Beachten Sie, dass es sich hierbei um dieselbe Funktion wie bis dato handelt und ausschliesslich der Logik halber zu den anderen Abzügen verschoben wurde. D. h. dieser Abzug wird wie bis anhin zur automatischen Ermittlung der Höhe des Quellensteuerabzuges und Verwendung benötigt und hat nichts direkt mit der elektronsichen Übermittlung nach 4.0 zu tun! Somit wird dieser Abzug auch weiterhin bei Verwendung der Richtlinien 2.2 gebraucht.