Wohnort-Kanton "EX" und Quellensteuer

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Wohnort-Kanton "EX" und Quellensteuer

Beitragvon Rafael Camino » Di 29. Mär 2016, 13:02

Mandanten unter swissdec 2.2
Die Swissdec-Richtlinien 2.2 verlangen das der Kanton EX eine Vorgabe bzw. ein Bestandteil der Auswahlliste ist.
Diese Richtlinien lassen sich aber nur bedingt mit den Funktionen zur Quellensteuer-Berechnung vereinbaren (es gibt kein File für Kanton "EX"), entsprechend muss hier bei einen Wohnsitz im Ausland der gleiche Kanton wie unter Arbeitsplatz angegeben werden, damit das korrekte Quellensteuerfile verwendet wird. Die Quellensteuer kam bei swissdec erst beim Zertifikat 4.0 (in der wir gerade dran sind) hinzu.


Mandanten unter swissdec 4.0
Die Groupbox "Wohnort" beinhaltet für die Steuerverwaltung notwendige Informationen, wenn der Mitarbeiter seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Dies wird gesteuert durch die Eingabe von "EX" auf der Seite Adresse bei "Kanton Wohnort". Dadurch ändert sich der bisherige Eintrag "Wohnort in der Schweiz" zu "Wohnort im Ausland" und öffnet die erste Auswahlmöglichkeit der Aufenthaltsart. Der Wohnkanton "EX" ist informativ ersichtlich.

Bild

Detaillierte Informationen dazu findet man im Neuerungsbeschreib SelectLine-Lohn 15.1.7 (Kapitel "6.7 Stammdaten Mitarbeiter, Wohnort") auf Seite 23 vor.
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