Zahlungsverkehr, neue Funktion „Freigabe aufheben“
Wurde z. B. eine Zahlung irrtümlich freigegeben, jedoch noch kein Transfer ausgeführt, kann unter den „Einstellungen und Zusatzfunktionen (F12)“ oder mittels der neuen Funktion „Freigabe aufheben“, die Freigabe aufgehoben werden. Der Status des Zahlungslauf wird wieder gelb zu „Freigabe erforderlich“. Bedingung ist jedoch, dass die Transferart auf „Keine“ steht.