Wie bereits in einem Newsletter kommuniziert wurde, wird ab der Version 15.0 die Anzahl der lizenzierten Produktivmandanten von der Software geprüft.
Mit der erstmaligen Installation dieser oder einer höheren Version beginnt eine 30-tägige Karenzzeit.
Sollten mehr als die lizenzierte Zahl an Produktivmandanten im Einsatz sein, haben Sie innerhalb der Karenzzeit folgende Möglichkeiten:
• Anzahl der Mandanten auf die lizenzierte Anzahl reduzieren. Dies kann durch Ändern des Mandantentyps oder Löschen des Mandanten geschehen.
Zum Beispiel, indem man einen Produktivmandanten in einen Sicherungs- oder Testmandant wandelt.
• Sie können weitere Mandanten lizenzieren.
Nach Ablauf der Karenzzeit kann die Software erst weiter genutzt werden, wenn die Anzahl an lizenzierten Produktivmandanten nicht überschritten wird.
Nach dem Update auf die Version 15.0 oder eine spätere Version, werden alle Mandanten in der neuen Mandantenverwaltung als „Kein Mandantentyp festgelegt“ gekennzeichnet.
Mit der Reorganisation wird ein solcher Mandant automatisch zum Produktivmandanten. Eine Ausnahme bilden hier Konsolidierungsmandanten, die direkt als solche gekennzeichnet werden.
In der Version 14.3.0 wurde daher im Hinblick darauf, die Mandantenverwaltung bereits angepasst und über die entsprechenden Mandantentypen – die jedoch noch keiner Relevanz zeugen – erweitert sowie stilistisch angepasst.
D. h. als Anwender verfügen Sie nach wie vor über den vollumfänglichen Funktionsumfang. Entsprechend ist uns wichtig das folgende zwei Funktionen und Begriffe eindeutig unterscheiden:
• Mandantenverwaltung (14.3.0)
• Mandantenlizenzierung (15.0.0)