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Neues Recht für Datensatz „Kopieren“

BeitragVerfasst: Mo 5. Okt 2015, 14:50
von Antonio Di Carlo
Verhalten bei Belegen ab Version 14.0

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Ein spezielles Verhalten ist bei den Belegen zu erwähnen. Wenn – wie in diesem Beispiel – beim Beleg „Auftrag“ das Recht zu kopieren untersagt wurde, ist – wie oben ersichtlich – das Symbol ausgegraut.
Es besteht jedoch beim Auftrag selbst, wie auch bei allen anderen Belegen, nach wie vor die Möglichkeit die Funktion „Beleg kopieren von…“ über bzw. die „Einstellungen und Zusatzfunktionen [F12]“ aufzurufen.

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Erst bei der Auswahl des Quellbeleges wird der Auftrag in diesem konkreten Beispiel ausgeblendet. Wenn generell verhindert werden soll, dass Belege in allen Möglichkeiten kopiert werden können,
so muss dies in der Passwortverwaltung für jeden Beleg einzeln unterbunden werden. Danach bleibt der erwähnte Menüpunkt zwar weiterhin aktiv – die Auswahl der Quellbelege jedoch erscheint leer.

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