Im SelectLine-Rechnungswesen haben Sie die Möglichkeit die Versteuerungsart sowie die Versteuerungsmethode festzulegen bzw. anzupassen.
Aber Vorsicht, diese Einstellungen können nur beim Anlegen eines Mandanten oder beim jeweiligen erstmaligen Jahreswechsel in ein neues Jahr festgelegt/angepasst werden.
Eine Anpassung der Versteuerungsart/-methode unter dem Jahr ist nicht möglich.