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Saldenübernahme bei wiederholtem Jahreswechsel ab V16.4

BeitragVerfasst: Di 10. Jan 2017, 19:30
von Nils Rusterholz
Bei der Wiederholung der Saldenübernahme durch den Jahreswechsel werden nun im Folgejahr bestehende EB‐Buchungen mit einer Gesamtsaldo‐Generalumkehrbuchung gegengebucht.
Der Vorjahressaldo wird als Gesamtsaldo neu vorgetragen. Auf diese Weise lässt sich der Saldo des Vorjahres und der Betrag der EB‐Buchung besser abstimmen.