Übernahme der Umsatzsteuerformular-Zuordnung vom Vorjahr

Beim Jahreswechsel werden, ab der Version 16.4 des Rechnungswesen, die UVA‐Kennzahlenpositionen des aktiven Mandanten in das Folgejahr kopiert und nicht mehr die des Vorlagemandanten. Damit werden individuelle Kontenhinterlegungen in der USt.‐Formularzuordnung auch im Folgejahr berücksichtigt.