Vorsteuerkorrektur Ziffer 415a, 415b, gemischte Verwendung,

Vorsteuerkorrektur Ziffer 415a, 415b, gemischte Verwendung,

Beitragvon Andreas Kürsteiner » Do 13. Jul 2017, 15:49

Allgemeine Informationen:
1. Die Ziffer 415 (Vorsteuerkorrekturen) wird entweder ausschliesslich im Zusammenhang von pflichtigen und nicht-pflichtigen Umsätzen oder beim Eigenverbrauch benötigt und gebucht
2. Der Unterschied zur Ziffer 420 (Vorsteuerkorrekturen) besteht darin, dass diese nur unter Ziffer 900 deklarierte Entgelte von Subventionen und Kurtaxen gebraucht werden.
3. Die Vorsteuerkürzung wird im Verhältnis vom pflichtigen zum nicht-pflichten Umsatz berechnet und gebucht.

Berechnung/Beispiel gemischte Verwendung:
Eine Software-Firma stellt Software her und bietet Dienstleistungen an die ganz normal MWST-pflichtig sind. Des Weiteren werden auch Kurse und kostenpflichtige Seminare durchgeführt die aber nicht der MWST-pflicht unterliegen und entsprechend in der MWST-Abrechnung im Gesamtumsatz in der Ziffer 200 enthalten und zusätzlich unter der Ziffer 230 explizit ausgewiesen wird, sofern diese Leistungen nicht optiert wurden. Daher darf für Aufwände/Einkäufe die Schulungen und Kurse betreffen, kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuerkürzung ist nach folgendem Beispiel anzuwenden:
Umsatz Produkte/Dienstleistungen CHF 1'000'000.00, Umsatz für Schulungen und Seminare CHF 100'000.00 = Gesamtumsatz CHF 1'100'000.00 = Vorsteuerkorrektur beträgt 10% bzw. 1/10 des Gesamtumsatzes
Total gebuchte Vorsteuern: CHF 50'000.00 = Vorsteuerkorrektur CHF 5'000.00

Anwendung:
1. Grundsätzlich wird die fällige Umsatzsteuer mit den Vorsteuern auf einem MWST-Durchlaufkonto verrechnet, was entweder eine Schuld oder Guthaben des Steuerpflichtigen ergibt.
2. Dieses Konto wird nun gegen ein spezielles Aufwandskonto (Vorsteuerkorrekturen z.B. 6998) mit einem Steuercode (z.B. 68) der der Logik von 100% Vorsteuer/Import (Steuercode 14) entspricht und mit dem vollen Betrag von 5'000.00 gebucht: Vorsteuerkorrektur/MWST-Durchlaufkonto, Steuerschüssel 68, CHF 5'000.00
3. In den MWST-Formularzuordnungen muss in der Ziffer 415 diese Konten-/Steuerschlüsselkombination wie folgt erfasst werden:
von Konto: 6998,
bis Konto: 6998
Steuercode: z.B. 68
Quelle: Betrag

Anmerkung:
Wenn von Anfang an bei den Aufwänden/Einkäufen zugeordnet werden kann, dass diese nicht-pflichtige Erträge betreffen, könnte entsprechend ohne Steuerschlüssel gebucht werden, was die Vorsteuerkürzung erübrigt. Im Normalfall allerdings ist das schwierig zu eruieren da sich dies vor allem auch auf infrastrukturellen (Unterhalt, Strom etc.) und betrieblichen (Büromaterial) Aufwänden auswirkt und aufgrund der hohen Fehlerquellen bei der Erfassung der Ursprungsbelege, ist eine Vorsteuerkürzung-Buchung einfacher und auch zu Kontrollzwecken übersichtlicher.
Andreas Kürsteiner, Support, SelectLine Software AG, 9016 St. Gallen, support@selectline.ch
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