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Wechsel von vereinnahmter auf vereinbarte Methode

BeitragVerfasst: Mi 13. Aug 2014, 11:47
von Peter Breitenmoser
Bis anhin war es jeweils in einem vereinnahmten Mandanten bei einem erstmaligen Jahreswechsel möglich, eine Abfrage zu bestätigen, ob auf die Versteuerungsart vereinbart gewechselt werden möchte. Ab der Version 13.3.0 ist auch
der umgekehrte Weg möglich. In Angleichung an die Versteuerungsmethode wurde diese Funktion in den Bereich „Angaben zur Versteuerungsart“ integriert und kann somit per Checkbox gewählt werden.

Beachten Sie, dass dies weiterhin auch nur beim erstmaligen Jahreswechsel möglich ist und danach nicht mehr verändert werden kann.