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Steuerart – Erwerbssteuer

BeitragVerfasst: Di 5. Nov 2013, 11:15
von Peter Breitenmoser
Ab der Version 12.0.4.1 ist kann im Rechnungswesen die Steuerart „Erwerbsteuer“ verwendet werden.
Diese ist vor allem in der deutschen und österreichischen Mehrwertsteuer-
Abrechnung für den sogenannten „Reverse-Charge“-Fall notwendig. In der Schweiz kann damit die Bezugsteuer (Ziffer 381) damit abgehandelt werden, ohne das im Formular selbst noch Anpassungen vorgenommen werden müssen. Bis dahin bzw. auch weiterhin kann ein Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland mit dem Steuercode „17“ gebucht werden und das Programm weist dies in der Ziffer 380 sowie als zu geltend machende Vorsteuer wieder aus.

Es muss allerdings weiterhin so verfahren werden, wenn auf das gewünschte Aufwandskonto auch konventionelle vorsteuerberechtigte Einkäufe gebucht werden, da der Typ Erwerbsteuer“ nur Buchungen mit einem ebenso definierten Steuercode zulässt. D. h. für diese Fälle sollte ein separates Aufwandskonto benutzt werden.