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Abschreibungsarten

BeitragVerfasst: Di 5. Nov 2013, 11:16
von Peter Breitenmoser
In der Anlagebuchhaltung, welche als zusätzliches Modul zum Rechnungswesen erworben werden kann, wird über die Abschreibungsart der zeitgemässe Wertverlust des Unternehmensvermögens definiert.

Dazu haben wir für Sie einige Tipps und Tricks zu den auszufüllenden Feldern herausgeschrieben:

- Die Nummer der Abschreibungsart kann numerisch oder alphanumerisch bis zu sechs Stellen umfassen.

- Die Bezeichnung der Abschreibungsart sollte kurz und aussagekräftig sein. Zudem sollte sie ggf. weitere Parameter wie degressiv oder eventuell verwendete Abschreibungssätze enthalten, damit bei der späteren Verwendung eine einfache Auswahl möglich ist.

- Im Feld „Rechtsgrundlage“ haben Sie die Möglichkeit einen Gesetzesartikel zu hinterlegen.

- Die Berechnung der Abschreibung im Jahr der Anschaffung wird speziell geregelt. Mögliche Einstellungen sind Monat, Jahr und Halbjahr. Die Angabe wird in der Anlage aus der Abschreibungsart übernommen und kann pro Anlage nochmals individuell angepasst werden.

- Über die Felder „Grenze von“ und „Grenze bis“ wird eine maximale Abschreibung in CHF eingetragen.

- Über die Felder „Gültig von“ und „Gültig bis“ geben Sie den Zeitraum an, in welcher diese Abschreibungsart verwendet werden darf.