Bei einigen Anlagegütern wird der Abschreibungsverlauf nicht durch die einfache prozentuale Abschreibung bestimmt, sondern z. B. durch die effektiven Betriebsstunden (Maschinen, Baufahrzeuge etc.).
In diesen Fällen wird die Abschreibung extern kalkuliert und kann als manuelle Abschreibung eingegeben werden.
Ein weiteres Anwendungsgebiet manueller Abschreibung ist die Korrektur von anderweitig nicht zu korrigierenden fehlerhaften Abschreibungen.