Übernahme Anlagegüter aus Vorjahr

Übernahme Anlagegüter aus Vorjahr

Beitragvon Joel Theiler » Di 5. Nov 2013, 14:23

In der Anlagebuchaltung erfolgt die Übernahme der Anlagegüter mit dem ersten Jahreswechsel in das neue Jahr.
Werden aber im Vorjahr Nacharbeiten getätigt, welche u.a. auch die Wirtschaftsgüter betreuen, werden diese Anpassungen bei einem erneuten Jahreswechsel nicht mehr vorgetragen. Hierfür steht Ihnen die Funktion Vorjahresübernahme unter „Anlagen/Vorjahr/Übernahme Vorjahr“ zur Verfügung.

Der Menüpunkt wird nur angezeigt, wenn ein voranliegendes Geschäftsjahr existiert. Mit dieser Übernahme aus dem Vorjahr werden nachträglich im Vorjahr angelegte oder angepasste Anlagen in das aktuelle Jahr übernommen. Optional können Sie den kompletten Anlagenstamm des aktuellen Jahres überschreiben und mit dem des Vorjahres ersetzen. Diese Vorgehensweise löscht bereits im neuen Jahr erfasste Anlagen. Bei deaktivierter Option werden nur nachträgliche Änderungen zum aktuellen Stamm hinzugefügt.
Joel Theiler
 
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