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Neue mehrstufige Erfolgsrechnung

BeitragVerfasst: Mo 7. Sep 2015, 15:54
von Nils Rusterholz
Wir nähern uns langsam aber sicher dem Ende des Jahres 2015, daher wird auch dieses Thema wieder aktuell.

Wichtig!
Am 1.1.2013 befürwortete das Parlament das neue Rechnungslegungsgesetz (nRLG) mit einer zweijährigen Übergangsphase, welches Per 1.1.2015 definitiv angewendet werden muss!

Berechnung der Brutto- und Betriebsergebnisse sowie des Gewinns/Verlusts:

Das Bruttoergebnis 1 ergibt sich aus der Differenz vom Betriebsertrag aus Lieferungen und Leistungen und dem Aufwand für Material, Waren und Drittleistungen.

Aus der Differenz vom Bruttoergebnis 1 und dem Personalaufwand erhalten wir das Bruttoergebnis 2.

Da wir nun die Bruttoergebnisse ermittelt haben, können wir jetzt die Betriebsergebnisse berechnen.

Das Betriebsergebnis 1 erhalten wir aus der Differenz vom Bruttoergebnis 2 und den sonstigen Betriebsaufwänden.

Subtrahieren wir die Abschreibungen/Wertberichtigungen auf mobile/immobile Sachanlagen und immaterielle Werte vom Betriebsergebnis 1 erhalten wir das Betriebsergebnis 2.

Verrechnen wir das Betriebsergebnis 2 mit dem Finanzaufwand/-erfolg, ergibt sich daraus das Betriebsergebnis 3.

Fast geschafft!

Das Betriebsergebnis 3 verrechnen wir jetzt noch mit dem betrieblichen Nebenerfolg, dem Betriebsfremden und ausserordentlichen Aufwand/Ertrag und erhalten dadurch das Betriebsergebnis 4 (oder auch Jahresgewinn/-verlust vor Steuern).

Und last, but not least ziehen wir vom Betriebsergebnis 4 noch die direkten Steuern ab und haben mit diesem letzten Schritt den Gewinn/Verlust ermittelt, sowie die mehrstufige Erfolgsrechnung abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Rechnungslegungsgesetz finden Sie in unserem PDF: Neuer Kontenplan und neues Rechnungslegungsgesetz

Oder direkt auf unserer Website unter: Downloads – Technische Unterlagen – Rechnungswesen – Neuer Kontenplan und neues Rechnungslegungsgesetz.