Folgend die Logik zur Ziffer 13.1.1 im Lohnausweis:
Dokument: "Wegleitung korrektes ausfüllen des Lohnausweises" Seite 13
Paragraph: "Effektive Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen"
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Im kleinen, vorangestellten Feld ist ein Kreuz (X) einzusetzen, wenn alle Vorgaben von Rz 52 erfüllt sind.
Der Spesenbetrag muss nicht angegeben werden.
Sind hingegen die Vorgaben gemäss Rz 52 nicht erfüllt und liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor,
sind die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen, die effektiv, d. h. gegen Beleg,
vergütet worden sind, betragsmässig anzugeben. Als solche Spesen fallen insbesondere in Betracht
–Effektive Autospesen
–Flug-, Taxi- und Bahnspesen
–Spesen für Übernachtungen, Frühstück, Mittag und Abendessen
–Spesen für Einladungen von Geschäftspartnern ins Restaurant oder zu Hause
–Spesen für kleinere Verpflegungsauslagen unterwegs.
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Zusätzlich haben wir dazu noch folgenden Forumsbeitrag, welcher zur oben erwähnten Wegleitung führt:
viewtopic.php?f=16&t=541&p=1162#p1162Ein mögliches Beispiel wäre demnach: