Die MV- und IV-Taggelder gehören zum massgebenden Lohn der AHV/ALV, sind bei der UV jedoch prämienfrei. 
Hierfür muss der entsprechende Abzug (MV- / IV-Taggeld) auf die AHV und ALV Basis kumuliert werden, jedoch nicht auf UVG Basis. Das Ergebnis sieht dann wie folgt aus: 
Mit Lohnfortzahlung: 
Monatslohn = 7'000.00 
MV-Taggeld = 550.00 
Korrektur Taggelder = -550.00 
Dies ergibt einen Bruttolohn von 7'000.00, einer AHV Basis von 7'000.00, und einer UVG Basis von 6'450.00 
Ohne Lohnfortzahlung: 
Stundenlohn = 2'250.50 
MV-Taggeld = 1'560.00 
Dies ergibt einen Bruttolohn von 3'810.50, einer AHV Basis von 3'810.50, und einer UVG Basis von 2'250.50
			