Wir empfehlen daher VOR der ersten Abrechnung im neuen Jahr, bei sämtlichen die FAK-Auswertung betreffenden Zulagen unter „Kumulieren auf Basis“ diese Basis zuzuweisen.



Im Vorlagen- wie Mustermandanten liefern wir für die FAK-Basis die Kumulationsbasis 9 mit. Wir empfehlen, in Ihrem Mandanten diese ebenfalls so zu erfassen. Es kann auch ein beliebiger anderer Wert dafür verwendet werden.